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Beim Zeigen auf Sternbilder möchte man den Strahlverlauf des Lasers erkennen
können. Wie weiter unten angeführt, kann man Licht jedoch nicht von der Seite sehen
und der Strahlverlauf wäre nur sichtbar, wenn sich Schwebteile in der Luft befinden.
Gerade dies wollen Sie bei einer Sternbeobachtung jedoch nicht haben. Abhilfe
würde da nur eine wesentlich höhere Ausgangsleistung des Lasers bringen, damit
trotzdem noch refektiertes Licht erkennbar ist.
Hier liegt jedoch das Problem: In Europa gelten die Vorschriften der Norm EN60825-1
(Strahlungssicherheit von Lasergeräten) und das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.
Danach dürfen Laserpointer nur Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich mit einer
maximalen Ausgangsleistung von 1 mW emittieren. Die Nutzung und der Verkauf von
Laserpointern höherer Leistung ist illegal.
Auch wenn Sie einen Laserpointer höherer Leistung in einem Verein oder einer Firma einsetzen
wollen, ist dies nicht zulässig, da der Laserpointer selbst nicht den einschlägigen Vorschriften
genügt. Darüberhinaus riskieren Sie den Schutz
einer Haftpflichtversicherung zu verlieren.

Man unterscheidet speziell bei den grünen Laserpointern gepulste und
Dauerstrich (CW = continuous wave) Laser. Gepulste Laser sind etwas stabiler
bezüglich der Konstanz der Ausgangsleistung und haben einen geringeren
Strombedarf. Bewegt man jedoch den Punkt schnell über die Leinwand, so
erscheint der Laserstrahl unterbrochen. Da dies von den meisten Anwendern als
unangenehm empfunden wurde, sind heute fast alle Präsentationspointer
Dauerstrich-Laser. Bitte bedenken Sie, daß alle Präsentationspointer
nicht für den Dauerbetrieb konstruiert wurden und immer nur kurze Zeit
eingeschaltet sein sollten. Wenn Sie einen Laser ständig eingeschaltet
haben müssen, wie z.B. als Zeiger in Produktionsanlagen, dann sollten Sie
immer ein Industrie Modul verwenden.

Die Sichtbarkeit eines Lasers hängt zum einen von der Ausgangsleistung und
zum anderen von der Wellenlänge ab. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) dürfen Laserpointer für
Präsentationszwecke nur an Endverbraucher abgegeben werden, wenn sie in die
Laserschutzklasse 2 fallen. Damit ist die Ausgangsleistung auf maximal 1mW
festgelegt und man hat daher nur die Möglichkeit, auf eine besser sichtbare
Wellenlänge (grün) auszuweichen.
Sowohl der Verkauf an Privat, als auch die Nutzung von
Präsentationspointern größerer Leistung ist laut
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz nicht erlaubt!
Wenn Sie ein Laser-Modul*) einsetzen, sollten Sie
beachten, daß Sie selbst für die richtige Klassifizierung verantwortlich sind.
Ihr Lieferant kann nicht
beurteilen, wie stark die Laserstrahlung z.B. nach der Reflexion an 3 Spiegeln,
dem Durchgang durch ein Filter und ein Fenster noch ist, um als Laser der Klasse
x? eingestuft zu werden.
*)Lasermodule sind Bauteile, d.h. sie sind ohne zusätzliche Bauteile
nicht betriebsfähig. Werden bei Modulen Warnaufkleber mitgeliefert, so gelten diese
immer nur für das Modul, so wie es geliefert wurde. Durch Veränderungen am Modul kann
sich die Klassifizierung ändern. Laser Module sind zum Einbau bestimmt.

"nm" steht für die Längeneinheit
"Nanometer" (1 nm = 10-9m = 1/1000000 mm).
Licht ist eine elektromagnetische Strahlung und die Angabe bezieht sich auf die
Wellenlänge des Lichtes - jede Wellenlänge steht für eine
bestimmte Farbe. Kurzwelliges Licht ist z.B. Blau, langwelliges z.B. Rot. Da
das menschliche Auge für Farbwerte unterschiedlich stark empfindlich ist,
wird Licht im Bereich Gelb bis Grün bei gleicher Leistung als intensiver
empfunden, d.h. der Punkt eines "grünen" Pointers erscheint
heller als der eines "roten", obwohl die Leistung gleich ist. Bei den
"roten" sind wiederum 635nm Laserpointer scheinbar intensiver als solche
mit 650nm.
Die Leistung unserer Laserpointer wird in mW (Milli-Watt =
1/1000 W) angegeben. Das
mag Ihnen im Vergleich zu der 60W Glühbirne in Ihrer Schreibtischlampe als
Minimal vorkommen.
Allerdings bezieht sich die Leistungsangabe bei der Glühbirne auf die
elektrisch aufgenommene Leistung,
während bei Lasern die optisch abgegebene Leistung gemeint ist. Wenn
Sie außerdem bedenken, daß die Glühbirne in einem sehr
großen Raumwinkel strahlt und die Leistung
mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt, dann ist ein Laserpointer doch eine sehr sehr
starke
Strahlquelle, dessen Leistung dank der geringen Divergenz (Aufweitung in der
Entfernung) auch in
der Entfernung nur wenig abnimmt. Spektral-Empfindlichkeit: Rot (650nm) ist wesentlich schlechter sichtbar als Grün (532nm). Quelle: Wikipedia

Diese Frage läßt sich seriös nicht so ohne weiteres
beantworten. Grundsätzlich geht der Strahl so weit, bis er auf ein
Hindernis trifft oder das Licht von Partikeln in der Luft gestreut wurde.
Außerdem weitet sich der Strahl mit der Entfernung immer weiter auf
(obwohl der Laserstrahl stark gebündelt ist) und ist wegen seiner
Größe, oder besser gesagt seiner Winzigkeit, bei weiterer Entfernung
nicht mehr so einfach zu finden. Einen großen Einfluß haben auch die
Umgebungsbedingungen: Ist es sehr hell, werden Sie den Punkt auch bei geringerer
Entfernung nicht mehr sofort finden, bei Dunkelheit steigt dagegen die
Erkennbarkeit spürbar an. Herstellerangabe: Der 650nm Pointer mit 1mW
reicht bis zu 150m, der 635nm
Pointer bis zu 300m, grüne (532nm) Pointer bis zu 1000m. Wir würden
solche Angabe nicht garantieren, siehe
weiter oben....
Wie weit auseinander hier die Ansichten und Angaben sind, sehen Sie schon
daran, daß ein Händler bei
einem 1mW 650nm Laserpointer eine Reichweite von 50m angibt, beim nächsten sind
es 100 m und bei einem anderen hat
ein Laserpointer mit denselben technischen Daten eine Reichweite von gar 150 m.

Licht kann man nicht von der Seite sehen, nur Photonen, die in Ihr Auge fallen,
werden empfunden, "gesehen". Das was Sie sehen, ist das von in der
Luft befindlichen Partikeln reflektierte Licht, d.h. Sie sehen nicht den
Lichtstrahl, sondern die beleuchteten Partikel.
Denken Sie beispielsweise an den Weltraum: Obwohl vom Sonnenlicht
durchflutet, so ist er doch vollkommen schwarz. Nur die (selbstleuchtenden)
Sonnen und die (beleuchteten) Planeten sind für uns sichtbar.

Grundsätzlich: JA. Obwohl alle von uns angebotenen Laserpointer für
Präsentationen in die Laser
Klasse 2 fallen (Ausgangsleistung <1mW) und als sicher gelten. Man geht
davon aus, daß die Blendwirkung ausreicht, um den
"Lid-Schluß-Effekt" auszulösen, d.h. weil es als
unangenehm empfunden wird, macht man das Lid automatisch zu. Die
Einwirkungsdauer reicht dann nicht aus, um eine Netzhautschädigung
hervorzurufen. Wenn man allerdings den "Lid-Schluß-Effekt"
unterdrückt, kann die Netzhaut geschädigt werden. Ein Laserpointer
gehört deshalb nicht in Kinderhand!
Mit der Ausgabe Oktober 2003 der EN60825-1 wurde die Klasseneinteilung der
Laser-Schutzklassen etwas geändert. So ist die Klasse 3A weggefallen und wurde
durch die Klasse 3R ersetzt.
27.11.2006: Aktuelle Version: Entwurf EN60825-1 11-2006
| Klasse 2 |
Klasse 3R |
Klasse 3B |
| Augenschutz normalerweise durch Lidschlußreflex
gewährleistet |
Direkter Blick in den Strahl kann gefährlich
sein |
Direkter Blick in den Strahl ist normalerweise
gefährlich |
| Keine Forderung für eine Ausbildung |
Ausbildung erforderlich
für Betrieb und Wartung |
| Keine Anforderung an
Augenschutz oder Schutzkleidung |
Augenschutz u.U. erforderlich, Schutzkleidung in
einigen Fällen erforderlich |
| Laserschutzbeauftragter nicht erforderlich |
Laserschutzbeauftragter nicht erforderlich bei
sichtbarer Emission |
Laserschutzbeauftrager erforderlich |
Laser der Klasse 3B sind wesentlich gefährlicher (nicht nur für
das Auge, sondern u.U. auch für die Haut) und Sie sollten sie im eigenen
Interesse nur verwenden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Denken Sie stets
daran:
Sie haben nur 2 Augen und eine Netzhautschädigung wird manchmal erst nach
Jahren entdeckt, wenn man plötzlich dunkle Flecken im Gesichtsfeld hat.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften sowie bei
den nationalen Normungsstellen. In Deutschland gilt z.Zt. die BGV B2 (alt: VGB93)
erhältlich bei den Berufsgenossenschaften und
Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939
Köln
Außerdem gilt die Europäische Norm EN60825-1.
Diese ist in deutscher und englischer Sprache erhältlich bei
VDE-Verlag GmbH, 10625
Berlin
Weiterhin erhalten Sie Informationen zu diesem Thema auf den Seiten der Strahlenschutzkommission
http://www.ssk.de/de/thema/st-750.htm

Nein. Anzumelden sind nur Lasereinrichtungen ab der Klasse 3B und Sie
brauchen
weder einen Laserschutzbeauftragten in Ihrer Firma noch selbst einen Lehrgang
zu besuchen. Wenn Sie weitere Informationen suchen, wenden Sie sich an die
zuständige Berufsgenossenschaft. (BGV B2)

Rote Laserpointer enthalten eine Laserdiode, die im roten Bereich emittiert, sowie
einen Kollimator um die Strahlqualität zu verbessern. Grüne
Laserdioden gibt es leider nicht, so daß man hier einen Umweg beschreiten
muß: Es wird eine bei 808nm (infrarot) emittierende Laserdiode verwendet,
um einen Kristall anzuregen, der dann Licht der Wellenlänge 1064nm
aussendet. Diese Strahlung geht in einen weiteren Kristall
("Frequenzverdoppler"), um die Wellenlänge zu halbieren, d.h. man
erhält Licht mit einer Wellenlänge von 532 nm (= grün).
Zusätzlich braucht man noch ein Filter um die Aussendung der
Infrarotstrahlung zu unterdrücken und eine Kollimatoroptik um die
Strahlqualität zu verbessern. Diese zusätzlichen Komponenten kosten
nicht nur Geld, sondern sie müssen auch noch präzise ausgerichtet
werden. Und das kostet...
| | Wichtig! |
|
Durch den komplizierten
Resonatoraufbau sind grüne (532nm) Laser Pointer sehr empfindlich
gegenüber höheren und niedrigen Temperaturen und Schock. Sie sollten
deshalb einen grünen Laserpointer auf keinen Fall im Auto liegen lassen oder
fallen lassen! Ist ein Laserpointer direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt, kann die
Temperatur bis auf 80°C steigen und zur Zerstörung von Batterien und
Resonator führen! Ebenso empfindlich reagieren diese Laserpointer auf
niedrige Temperaturen: Im Winter eine Nacht im Auto gelassen und Sie brauchen
höchstwahrscheinlich einen neuen Laserpointer... |
| | Wichtig! |
|

Das ist so ohne weiteres nicht erkennbar. Man benötigt hierzu einen
sogenannten Monocromator, mit dem die Wellenlänge bestimmt werden kann.
Wenn Sie zwei Laserpointer haben, von denen Sie wissen, daß einer 635nm hat und
der andere 650nm und beide die gleiche Ausgangsleistung haben sollen, dann
können Sie versuchen zu bestimmen, welcher heller erscheint - das ist dann
vermutlich der 635nm Laserpointer. Da aber auch bei der Ausgangsleistung gewisse
Schwankungen möglich sind, ist dieser Test jedoch keine Garantie.

Präsentationspointer haben zum Einschalten einen Taster, d.h. nur solange
der Taster gedrückt gehalten wird, ist der Laserpointer eingeschaltet.
Gründe hierfür:
- Grüne Laserpointer haben eine wesentlich höhere Stromaufnahme
(bis zu ca.140mA) als rote. Dadurch erwärmen sie sich bei Dauerbetrieb,
was einen Abfall der optischen Ausgangsleistung zur Folge haben kann. Nach dem
Abkühlen und nachdem sich die Batterien erholt haben, ist die alte
Leistung wieder da.
- Präsentationspointer sind nicht für den Dauerbetrieb konstruiert
und geeignet. Sie sollten immer nur kurz eingeschaltet werden. Einmal um die
Batterien zu schonen, zum anderen aber auch um die Ausgangsleistung innerhalb
gewisser Grenzen zu halten (gilt für grüne Laserpointer) und die Lebensdauer
nicht unnötig zu verkürzen.

Keineswegs! Aber vielleicht sind wir etwas realistischer. Der
Helligkeitseindruck ist ein rein subjektiver - was der eine als heller
empfindet, muß nicht unbedingt von jemand anderem genau so empfunden
werden.

Eine Linienoptik ist eine spezielle Linse (Zylinderlinse) die sich vor der
Laserdiode befindet. Dadurch wird statt eines Punktes eine Linie abgebildet. Je
weiter man von der Auftreff-Fläche entfernt ist und je gößer der
Winkel der Linienoptik ist, um so länger wird die Linie. Man kann die
Länge natürlich auch dadurch beeinflussen, indem man das Laser Modul
nicht im rechten Winkel anordnet, sondern kippt. Wie aus der Skizze ersichtlich
ist, bekommt man bei einem Abstand von 1 m bei einer 60° Optik eine 1.15m lange
Linie und bei einer 90° Optik eine 2 m lange Linie.

Bei den meisten Pointern kommen AAA Batterien zum Einsatz. Wichtig ist,
daß Sie nur Alkaline Batterien verwenden. Bei den
Multifunktions-Pointern (z.B gleichzeitig Kugelschreiber und Laserpointer) sind
meistens Knopfzellen (NiCd) enthalten (Typ LR41). Wichtig für eine lange
Lebensdauer Ihres Pointers ist es, daß Sie die Battereien bei
längerem Nicht-Gebrauch aus dem Pointer nehmen, auch wenn heutige
Batterien als "auslaufsicher" gelten. Durch Kriechströme entladen sich die
Batterien doch und können dann Ihren Laserpointer unbrauchbar machen. Wie lange Sie ohne Batteriewechsel mit Ihrem Laserpointer arbeiten können,
hängt von zwei Faktoren ab: Welche Batterien Sie verwenden und welche
Laserdiode im Einsatz ist. Knopfzellen können nicht so viel Energie
speichern wie AAA Alkaline Batterien, die Stromaufnahme von 650nm Pointern ist
am geringsten (ca. 40 mA), dann folgen 635nm Laserpointer (ca. 55mA), und grüne
Laserpointer sind richtige Stromfresser (ca. 120mA). Man muß also abwägen,
was einem wichtiger ist, die gute Sichtbarkeit oder das lange
Batteriewechsel-Intervall.

End-Kunden in Mitgliedsländern der Europäischen Union zahlen die
Brutto-Preise, d.h. inclusive der deutschen Mehrwertsteuer. Firmen mit
gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind von der deutschen
Umsatzsteuer befreit (Online Prüfung). Kunden in anderen Ländern
wird grundsätzlich keine Mehrwertsteuer berechnet, d.h. sie bezahlen die
Nettopreise. Sie müssen allerdings beim Import in Ihr Land die für Ihr
Land geltenden Abgaben bezahlen, die das Transportunternehmen (Post oder
Paketdienst) für die Finanzverwaltung einzieht.

Die Empfindlichkeit des menschlichen Auges für blaues Licht ist wesentlich
geringer als für rot oder grün. Um also eine vergleichbare Helligkeit
zu erhalten, müßte die Leistung des Pointers wesentlich über 5
mW liegen und wäre dann kein Klasse 2 Pointer mehr sondern Klasse 3B, d.h.
Sie dürften ihn nicht benutzen (Der Laser müßte einen
Schlüsselschalter, eine Einschaltkontrolle und eine mechanische
Strahlunterbrechung haben und fest installiert sein. Sie müßten einen
Laserschutzbeauftragten benennen, eine Schulung machen
usw.).
Darüberhinaus wären solche Laserpointer sehr viel teurer als
z.B. grüne Laserpointer.

Alle USB Laserpointer wurden bei uns vor dem Versand getestet. Wenn er trotzdem nicht
funktionieren sollte, kann dies folgende Gründe haben:
- Der USB Stick wurde nicht richtig eingesteckt. Besonders Notebooks und
PC's mit Steckern an der Frontseite zeigen dieses Problem. Benutzen Sie einen
anderen Port oder eine Verlängerung, damit der Kontakt richtig hergestellt werden
kann.
- Der Treiber ist beschädigt oder (bei Windows '98) nicht / nicht richtig installiert.
Besorgen Sie sich bei Ihrem PC-Händler einen aktuellen Treiber und Sie werden sehen,
die Tastatur kann problemlos emuliert werden.
- Die Batterien sind nicht mehr ganz geladen. Es kann vorkommen, daß die mitgelieferten Batterien
nicht die volle Spannung abgeben. Bevor Sie einen Laserpointer zurücksenden und dadurch für
Sie oder uns zusätzliche Kosten entstehen, prüfen Sie bitte die Funktion mit neuen
(voll aufgeladenen) Batterien. Wieder aufladbare Batterien (Akkus) sind übrigens wegen der
niedrigeren Betriebsspannung für Laserpointer nicht gut geeignet.
- Sie benutzen Windows Vista und einen Laserpointer der USB HID Spezifikation Ver. 1. Leider ist Vista nicht abwärtskompatibel und versteht dieses Protokoll nicht. Abhilfe ist da nur ein Downgrade auf XP oder ein neuer Laserpointer. Alle Pointer, die nach September 2007 geliefert wurden benutzen die USB HID Spezifikation Version 2 und funktionieren auch unter Vista.
Sollte bei einem Laserpointer des Typs LAC-006 die Synchronisation nicht funktionieren, können Sie den Pointer mit diesem kleinen Programm wieder auf Vordermann bringen. Einfach in ein beliebiges Verzeichnis entpacken und den Meldungen des Programms folgen. Das Programm schaltet lediglich CAPSLOCK, SCROLL und NUMLOCK in einer bestimmten Folge um. Es werden keine weiteren Dateien geladen oder erstellt und es kann spurlos wieder gelöscht werden.
Bei den grünen USB Pointern JLP-RF-1A geht man zur Synchronisation wie folgt vor:
- USB Stick am Computer einstecken und Pointer bereit halten
- LED am Stick drücken, sie blinkt dann
- Sync Taste am Pointer drücken, LED am Stick blinkt schnell und geht dann aus, Taste loslassen
- Stick und Pointer sind synchronisiert
Pointer des Typs LAC-018 werden ähnlich synchronisiert:
- USB Stick am Computer einstecken und Pointer bereit halten
- Taste am Stick (Bezeichnung ID) drücken, LED im Stick blinkt rot
- Beide Tasten mit dem Maussymbol gleichzeitig am Pointer drücken
- Nach einigen Sekunden hört das Blinken auf und Stick und Pointer sind synchronisiert
Smart Pointer synchronisieren sich selbstständig, sobald eine der Tasten AUF oder AB gedrückt wird

In Deutschland sind Laserpointer als Zielhilfe nach dem Waffengesetz verboten und dürfen nur von Behörden eingesetzt und erworben werden. Wir bieten solche Laserpointer deshalb nicht an.
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